Verhinderungspflege: Bezahlte Auszeit für Angehörige
Für gewöhnlich werden nahezu alle Menschen im Laufe ihres Lebens auf die eine oder andere Weise mit dem Thema Pflege konfrontiert. Während die einen selbst pflegebedürftig werden, finden sich andere in der Situation wieder, in der sie sich um einen Angehörigen kümmern müssen und ihm die benötigte Pflege zuteilwerden lassen.
Die Pflege von Angehörigen oder einer nahestehenden Person sollte in diesem Fall nicht unterschätzt werden, sie ist sowohl körperlich als auch mental anstrengend. Eigene Verpflichtungen, eine Erkrankung oder ein Urlaub der pflegenden Person sorgen dafür, dass eine rund um die Uhr Betreuung an 365 Tagen im Jahr unmöglich ist. Doch wer übernimmt die Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt und nicht vor Ort sein kann?
Für solche Situationen gibt es die Verhinderungspflege.
Diese Leistung kann immer für 1 Jahr beantragt werden.
Diese Dienstleistung mindert nicht das Pflegegeld.
2.418 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe
Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt jährlich 1.612 €. Zusätzlich können Sie 806 € pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für eine Haushaltshilfe nutzen. Nutzen Sie die Verhinderungspflege für eine zusätzliche Unterstützung im Haushalt.
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