Umwidmung

Umwidmung

Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI

Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Sprich, wenn die eigentlichen 125 Euro vom monatlichen Entlastungsbetrag nicht ausreichen, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Teil ihrer Pflegesachleitungen umwidmen lassen. Auf dieser Weise lassen sich bis zu  40% des Betrags für Pflegesachleistung, für Betreuungs- und Entlastungsleistung nutzen. 

Sie können beim Pflegegrad 2 maximal 40% der Sachleistung von 761€ zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 304€.

Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 332€ um 40% gekürzt, also 133€.

Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 172€.

Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125€) würden pro Monat 429,40€ zur Verfügung stehen.

Diese Dienstleistung mindert das Pflegegeld.

 

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